Lebendig und von Anfang an gemeinsam gestaltet: So wünschten sich die Stadtverordneten 2012 die neue Innenstadt Bruchköbels und stimmten einstimmig für den Beginn des Planungsprozesses. Hier finden sich die einzelnen Meilensteine des seit dem Jahr 2012 laufenden Prozesses.
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlagen beigefügten Beschlussvorlagen über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Bebauungsplans „Stadtmitte“ – 1. Änderung des Bebauungsplanes `Bruchköbel Ortskern“ gem. § 10 BauGB als Satzung. Gleichzeitig werden die im Bebauungsplan enthaltenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 81 HBO beschlossen. Der Magistrat wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und damit den Bebauungsplan in Kraft zu setzen.
Bauleitplanung der Stadt Bruchköbel, Kernstadt Bebauungsplan „Stadtmitte“ ¬– 1. Änderung des Bebauungsplanes `Bruchköbel Ortskern´ -Beschlussfassung zur Prüfung der während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen -Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Zur baulichen Realisierung des Bauabschnitts 1 und zur Vorbereitung der Bauabschnitte 2 und 3.
Projekt Innenstadtentwicklung – Neubau des Stadthauses mit Tiefgarage und Außenanlagen
Der Magistrat der Stadt Bruchköbel wird ermächtigt, aufbauend auf der noch von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließenden Entwurfsplanung des Büros Kramm&Strigl (Stand November 2017) die weiteren Maßnahmen zur baulichen Realisierung des Stadthauses mit einen Volumen von rd. 10.000 m² Bruttogeschossfläche einschließlich Tiefgarage und Außenanlagen (Bauabschnitt 1) in die Wege zu leiten, die hierfür notwendigen Freigaben für die weiteren Planungsschritte zu erteilen und die Vergabe von Beratungs-, Planungs- und Bauaufträgen unter Beachtung der Bestimmungen des öffentlichen Vergaberechtes in Verbindung mit der „Dienstanweisung über die Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Bauleitungen der Stadt Bruchköbel“ durchzuführen. Der Magistrat wird zur Realisierung der städtebaulichen Gesamtkonzeption weiterhin ermächtigt, die für die Bauabschnitte 2 und 3 erforderlichen Schritte zur Investorenauswahl und zu den Grundstücksverkäufen vorzubereiten und einzuleiten.
Das Büro Kramm & Strigl Architekten u. Stadtplaner, Arheiliger Str. 46, 64289 Darmstadt, erhält den Zuschlag im Verhandlungsverfahren nach öffentlicher Vergabebekanntmachung zur Erbringung der Leistungsphasen 3 – 9 nach HOAI und zunächst den Auftrag für die Leistungsphasen 3 u. 4 nach HOAI. Die Honorarsumme für die Leistungsphasen 3 u. 4 beträgt 830.237,47 € incl. MwSt. Die Honorarsumme für die später zu beauftragenden Leistungsphasen 5 bis 9 beträgt 1.818.213,75 € incl. MwSt
Präsentation Meilensteine, Bericht zum Beschluss vom 12.7. Darstellung immobilienwirtschaftliche Kennzahlen Stadthaus, Tiefgarage und Freiflächen, Bau- und Gründungskosten Stadthaus, Mehrkosten TG gegenüber Parkhaus.
zur EU-weiten Ausschreibung der Generalplanung Stadthaus, Tiefgarage und Aussenanlagen
Der Magistrat der Stadt Bruchköbel wird beauftragt, auf Grundlage der Vorplanung der Leistungsphasen 1-2 des Planungsbüros Kramm + Strigl für das Stadthaus Bruchköbel, der Außenanlagen mit Wasserbereich sowie der Tiefgarage eine europaweite Ausschreibung für die Planung der Leistungsphasen 3-9 HOAI als Generalplanerleistungen, d.h. einschließlich notwendiger Fachplanerleistungen, einzuleiten. Die Ausschreibung der Planungsleistungen erfolgt auf Grundlage folgende Variante der Vorplanung: Für das Stadthaus (Erdgeschoss): Erdgeschoss linker Flügel West: · Gastronomische Nutzung zur Betreibung eines Cafés auf dem Platz, eines Bistrots/Restaurants mit Catering der Saalbereiche als Vollgastronomie · Zusätzlicher, flexibler Raum für städtische und soziale Belange sowie Erweiterungsmöglichkeit für den Saal · Großer Saal mit Bühne, zur professionellen Vermietung und Nutzung durch alle bisherigen und neue Nutzergruppierungen. Bis zu 500 Sitzplätzen in Reihenbestuhlung möglich (Pläne siehe Anlage 1) Erdgeschoss rechter Flügel Ost: · Offener, bürgernaher Dienstleistungsbereich u.a. zur Aufnahme eines Bürger-büros im Sinne einer modernen Verwaltung · Räume für ein Sozialzentrum u.a. zur Aufnahme der Büros und Nutzungsanforderungen des bestehenden Seniorentreffs (Pläne siehe Anlage 1) Für die Tiefgarage nach Planausführung Variante 5 (Pläne siehe Anlage 2) Bausauführungsplanung der Freianlagen gemäß Planungsstand vom 07.06.2016 · Platz am Stadthaus · Gestaltung der Grün- und Wasserflächen (Pläne siehe Anlage 3) Dieser Beschluss berührt den Beschluss DS 32/2016 nicht. Dieser besteht unverändert fort.
Einleitung der erforderlichen Ausschreibung der Planungsphasen 3 - 9 HOAI als Generalplanerleistung für Stadthaus, Tiefgarage und Freianlagen zur EU-weiten Ausschreibung der Generalplanung Stadthaus, Tiefgarage und Aussenanlagen
1. Der Magistrat der Stadt Bruchköbel beschließt sich auf Grundlage der vorliegenden städtebaulichen Voruntersuchungen für das „Klimaquartier Neue Mitte“ mit dem darin benannten Fördergebiet für die Aufnahme in das Förderprogramm Stadtumbau in Hessen zu bewerben. 2. Das unter 1 genannte Fördergebiet wird wie in Anlage 1 abgegrenzt: Im Norden durch die Brückenstraße/Mühlbachstrasse, im Osten durch die Jahnstraße, im Süden durch die Hepplergasse und im Westen von der Kellereigasse. 3. Der Magistrat beschließt im Zuge des Förderprogramms „Stadtumbau in Hessen“ ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (Integriertes Handlungskonzept) für das “Klimaquartier Neue Mitte“ zu erstellen, welches die Grundlage für den notwendigen Strukturwandel und Stadtumbau bildet und in den nächsten Jahren kontinuierlich umgesetzt werden soll. Voraussetzung hierfür ist ein positiver Bescheid für die Aufnahme der Stadt Bruchköbel in das Förderprogramm Stadtumbau in Hessen durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. 4. Der Magistrat der Stadt Bruchköbel beschließt die Gründung der Lenkungsgruppe „Lokale Partnerschaft“, die den Umbau- und Entwicklungsprozess des Förderprogramms Stadtumbau Hessen begleitet. In diesem Gremium werden private und zivilgesellschaftliche Akteure sowie Vertreter aus der Verwaltung und der Politik den Prozess des Stadtumbaus steuern und weiter entwickeln. Auch die Bildung der Lenkungsgruppe „Lokale Partnerschaft“ ist von einer Aufnahme der Stadt Bruchköbel in das Förderprogramm Stadtumbau in Hessen abhängig.
Beauftragung des Planungsbüros Kramm und Strigl aus Darmstadt mit den Planungsstudien zum Stadthaus (Gebäudeplanung), zu den Krebsbachauen (Freianlagenplanung) und Tiefgarage, Stadthaus und Einzelhandel auf der Basis des städtebaulichen Entwurfs Variante 1 für die neue Stadtmitte Bruchköbels vom Stand 18. November 2015 durch die Stadtmarketing Bruchköbel GmbH und Beschluss Vergabe Auftrag Bauleitplanung.
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Weiterentwicklung der Innenstadt zu Variante 1
1. Der Magistrat der Stadt Bruchköbel wird beauftragt, auf Grundlage des städtebaulichen Konzepts des Büros Kramm & Strigl, Variante I, den Verkauf der projektierten Grundstücke für Wohnbau (ehem. Bürgerhaus) und den SB-Markt über ein geeignetes formelles Vergabeverfahren vorzubereiten. Dem Investor soll hierbei auferlegt werden, die baulichen Anlagen – einschließlich der Tiefgarage in einem mit der Stadt abzustimmenden Gestaltungs- und Zeitrahmen zu erstellen. Die Unterbauung (Tiefgarage) des im städtischen Eigentum verbleibenden Grundstücks (Stadthaus) durch den Investor wird durch entsprechende Rechte vertraglich sichergestellt.
2. Das Stadthaus wird durch die Stadt Bruchköbel selbst geplant und gebaut. Die zeitliche und inhaltliche Taktung mit dem Bauvorhaben des Investors ist vertraglich zu sichern. Planung, Bau und Betrieb des Stadthauses sind nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht in die künftigen Haushaltsplanungen aufzunehmen. Die Realisierung der „Neuen Stadtmitte“ ist in den künftigen Investitionsplanungen zu berücksichtigen.
3. Etwaige öffentliche Fördermaßnahmen sind zu prüfen und bei entsprechender Eignung Anträge auf Förderungen zu stellen. Die Teilnahme an Förderprogrammen steht aber unter der Voraussetzung, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens und die zeitliche Realisierung des Gesamtprojektes hiervon nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
4. Der Planung des Stadthauses ist eine verfeinerte Bedarfs- und Entwurfsplanung für Veranstaltungsräume vorzuschalten, die den zukünftig notwendigen Bedarf als Ersatz für das heutige räumliche und technische Angebot des Bürgerhauses einschließlich des Jugendzentrums im Stadtzentrum konkretisiert und einer breiten Debatte in Politik und Bürgerschaft zugänglich macht.
5. Für die Unterbringung der Stadtverwaltung ist in Abstimmung mit dem Zweckverband Fliegerhorst Langendiebach ein finanziell tragfähiges Interimskonzept zu entwickeln, um für die Rück- und Neubauphase ein bestehendes Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes durch die Stadt Bruchköbel anzumieten. Etwaige Aufwendungen für die Ersatzbeschaffung sind in den Finanzbedarfsplänen einzustellen.
Ergänzungsantrag der BBB-Fraktion lautet:
In Punkt 5. Wird zwischen Satz eins und Satz zwei folgender neuer Satz eingefügt:
Im Stadtzentrum von Bruchköbel wird für diese Zeit ein Bürgerbüro eingerichtet, in welchem die Bürgerinnen und Bürger der Stadt alle Verwaltungsangelegenheiten erledigen beziehungsweise beantragen können.
6. Die Veröffentlichung der Vergabebekanntmachung (Investorensuche) setzt die gesonderte Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung nach Vorlage der Leistungsbeschreibung, der Vergabekriterien und der Verfahrensart voraus.
Es wird beschlossen, das Stadtplanungsbüro Kramm & Strigl gemäß des beigefügten Honorarangebotes zu beauftragen.
Die brutto Honorarkosten belaufen sich auf insgesamt 29.036,00 Euro.
für politischen Neustart und Vorbereitung der Arbeit an Umsetzungsvarianten des Grobkonzepts 1.5.
Der Magistrat der Stadt Bruchköbel wird mit der Durchführung und Erstellung folgender Verfahrensschritte beauftragt:
1. Schaffung der Vorraussetzungen für die gesamthafte Entwicklung des Innenstadtareals in zunächst fünf Abschnitten gemäß Konsens der Lenkgruppe gemäß anliegendem Konzept.
2. Um die Entwicklung des Gebiets zu ermöglichen, ist es möglich, für die Planung erforderliche Grundstücke der Stadt Bruchköbel zu veräußern und die darauf befindlichen Bestandsgebäude zurückzubauen.
3. Die Entwicklung des Innenstadtareals wird in einzelnen Projektabschnitten im Rahmen des Gesamtplans mit den hierfür erforderlichen Verfahren und Veräußerungen entwickelt. Die einzelnen Projektabschnitte mit Verfahren und Veräußerungen werden in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
4. Die Finanzierung der Projektentwicklung kann außerhalb des städtischen Haushalts erfolgen.
5. Das im Jahr 2014 angestoßene und ausgesetzte Investorenauswahlverfahren wird bezüglich der Umsetzung von Teilbereichen überprüft. Das Ergebnis der Prüfung wird der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt, die über die Fortsetzung entscheidet.
6. Der Magistrat soll bis zum Ablauf des Monats Dezember 2014 die weiteren Aufträge aus dem Beschluss der Stadtverordneten vom 26.06.2012 (DS 156/2012) erledigen und zwar:
– Darstellung der derzeitige jährlichen Kosten für Betrieb und Unterhaltung sowie die Bewertungen in der Eröffnungsbilanz für die folgenden städtischen Liegenschaften betreffend Bürgerhaus, Neues Rathaus, Wohnhaus Hauptstraße Nr. 30, Seniorenzentrum, Jugendzentrum, Parkhaus, Parkplatz, Altes Rathaus nebst Pavillon, Freier Platz und Spielhaus
– Erstellung des Konzepts und Realisierungsplanes, betreffend die Sicherstellung der Nahversorgung in den Stadtteilen Roßdorf, Niederissigheim, Oberissigheim und Butterstadt, unter Abstimmung auf dem Vorgehen in der Innenstadt.
7. Alle Verträge der Stadt mit Projektentwicklern, Investoren und Erwerbern, sowie Beratern bedürfen der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung.
8. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt sollen in einer zeitnahen öffentlichen Veranstaltung über den Inhalt dieses Grundsatzbeschlusses und die weiteren Perspektiven informiert und angehört werden.
Bildung und Arbeit einer Lenkungsgruppe aus Bürgerinnen und Bürgern und Politikern aller Parteien die in 9 Arbeitssitzungen ein Städtebauliches Grobkonzept „1-5“ zur Umsetzung der Bürgerideen aus Leitbild und Bürgerumfrage erarbeiten – danach in 8 weiteren Sitzungen den Umsetzungsprozess begleiten.
Die Stadtverordneten der Stadt Bruchköbel beschließen
1. Die Verabschiedung des überarbeiteten Leitbilds „Bruchköbel 2025“ mit Präambel.
2. Den Auftrag, einen Masterplan zur Umsetzung des neuen Leitbilds, innerhalb der nächsten sechs Monate, zu erarbeiten.
Das Leitbild der Stadt Bruchköbel wird überarbeitet
Jan. - Mai 2013
Die Arbeitsgemeinschaft Stadtmarketing hat für die Zukunft der Stadt zentrale Bereiche ausgesucht und Maßnahmen zur Umsetzung dargelegt. Ihr Leitbildentwurf gliedert sich in die Themenbereiche:
Neustart für ein gemeinsam gestaltetetes Bruchköbel mit einer lebendigen Innenstadt
Beschluss:
1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2011 – DS 279/11 – „Der Magistrat wird beauftragt, für die Bebauung der Neuen Mitte einen Investorenauswahlwettbewerb durchzuführen und unterschriftsreife Verträge vorzulegen“ wird ausgesetzt.
2. Die in der Haushaltsstelle Produkt räumliche Stadtplanung 095110000-61200000 vorgesehenen Mittel dürfen in Höhe von 225.000 € nur noch für die Umsetzung des nachfolgenden Beschlusses verwendet werden.
3. Der Magistrat wird beauftragt, die derzeitigen jährlichen Kosten für Betrieb und Unterhaltung sowie die Bewertungen in der Eröffnungsbilanz für die folgenden städtischen Liegenschaften mitzuteilen: Bürgerhaus, neues Rathaus, Wohnhaus Hauptstraße Nr. 30, Seniorenzentrum, Jugendzentrum, Parkhaus, Parkplatz, altes Rathaus nebst Pavillon, freier Platz und Spielhaus.
4. Der Magistrat wird beauftragt, in enger Abstimmung mit den Fraktionen ein Konzept für eine lebendige, zukunftsfähige Innenstadt zu erstellen. Zu dessen Verwirklichung wird von Beginn an eine umfassende Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger während des gesamten Verfahrens durchgeführt. Abhängig vom Ergebnis der Bürgerbeteiligung kann das Konzept den gesamten Bereich der Nr. 3 umfassen und auch darüber hinausgehen sowie ein Verkehrskonzept umfassen. Als Grundlage können die im bisherigen Verfahren entworfenen Konzepte einfließen und gemeinsam weiterentwickelt werden. Entsprechend einer mit den Bürgern festgelegten Liste der Prioritäten, soll der Stadtverordnetenversammlung als Ergebnis ein Realisierungsplan zur Innenstadtentwicklung zur Entscheidung vorgelegt werden.
5. Der Magistrat wird beauftragt, in enger Abstimmung mit den Fraktionen für die Sicherstellung der Nahversorgung der Bürger in den Stadtteilen Roßdorf, Niederissigheim, Oberissigheim, Butterstadt ein Konzept zu erstellen und einen Realisierungsplan, abgestimmt auf das Vorgehen in der Innenstadt, vorzulegen.
6. Der Magistrat der Stadt Bruchköbel wird beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit den Fraktionen und den Bürgerinnen und Bürgern die Umsetzung des Leitbildes „Bruchköbel 2025″ zu überprüfen und für die Zukunft weiterzuentwickeln, sowie die so erarbeiteten Ziele mit einem Realisierungsplan auszustatten.